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Prävention im Bistum Osnabrück Es ist ein grundsätzliches Anliegen in unserem Bistum, nachhaltig sichere Orte und Begegnungsräume zu schaffen. Durch die vermehrt öffentlich werdenden Missbrauchsfälle der Vergangenheit innerhalb der Institution Kirche, ist dies dringlicher denn je. Daher hat Bischof Bode alle Gemeinden aufgefordert ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Dieses soll helfen, den möglichen personellen und institutionellen Risikofaktoren zu begegnen. „Das institutionelle Schutzkonzept
(aus: Heft „Prävention im Bistum Osnabrück – Institutionelles Schutzkonzept – Umsetzung von einrichtungsbezogenen Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen im Bistum Osnabrück, S. 4)“ Unsere grundsätzliche Haltung innerhalb des Gemeindelebens ist, das wir alle Menschen bei uns willkommen heißen. Entscheidend ist dabei für uns, dass wir sichere Orte für Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene bieten, in denen die Würde des je anderen beachtet, Wertschätzung, achtsamer Umgang und Respekt gegenüber anderen, im Sinne eines christlichen Miteinanders, gelebt werden. Das nachfolgende Institutionelle Schutzkonzept soll dieses nochmal bekräftigen und darüber hinaus anhand der Präventionsordnung des Bistums Osnabrück, Schutzmaßnahmen aufzeigen, die sexualisierte Gewalt innerhalb unserer Gemeinde St. Matthäus vermeiden helfen. Dieses Konzept ist als Grundlage für eine inhaltliche Auseinandersetzung, zur Bewusstseinsbildung und als Arbeitspapier, das regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird, zu verstehen. Die gemeindeinternen Institutionen, wie die Kindertagesstätten, entwerfen im Rahmen ihrer Strukturen eigene Schutzkonzepte. Hier können Sie unser Institutionelles Schutzkonzept herunterladen:
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